Revier-Derby


Die Affäre Weidenfeller ./. Asamoah (aktualisiert)

Roman WeidenfellerDas letzte Revier-Derby zwischen dem FC Schalke 04 als gastgebender Mannschaft und Borussia Dortmund ging zumindestens für die Borussia aus Dortmund kurz- und mittelfristig schlecht aus:

Nicht nur, dass der BVB das Spiel eindeutig verlor - er verlor auch dadurch seinen Torhüter Roman Weidenfeller für drei Spiele, denn der DFB sperrte Roman Weidenfeller nach einem “Zwischenfall” mit Schalkes Spieler Gerald Asamoah.

Laut Gerald Asamoah soll Roman Weidenfeller ihn als “Schwarzes Schwein” bezeichnet haben, sich aber noch auf dem Platz dafür entschuldigt haben. Weidenfeller stritt das ganze ab, aber dennoch wurde Weidenfeller wegen einer “menschenverachtenden Aussage” bestraft. In den Medien gibt es verschiedene Aussagen - in einer Zeitung hieß es, Weidenfeller hätte das Wort “Schwabbelschwein” verwendet, wo anders hieß es, es wäre “Schwules Schwein” gewesen.

Richtig nachgewiesen werden konnte nichts - dennoch wurde Weidenfeller bestraft, muss 10.000 Euro Strafe zahlen und wurde für drei Spiele gesperrt.

Irgendwie habe ich persönlich mit dieser Entscheidung ein Problem, da die DFB-Entscheidung meiner Meinung nach keine Klarheit in die Sache gebracht hat. Sollte Roman Weidenfeller wirklich Gerald Asamoah rassistisch beleidigt haben, dann gehört das ganze bestraft. Auch persönlich - und ich denke mal, dass für einen Profi-Fußballer wie Roman Weidenfeller 10.000 Euro Strafe zwar etwas weh tun, aber das ganze wohl bei den heutigen Gagen zu verkraften ist.
Wenn man jedoch das ganze nicht beweisen kann, dann sollte man in der Angelgenheit meinem Rechtsempfinden nach den Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” beherzigen.
Analog auf ein normales Gerichtsverfahren übertragen klingt das ganze derzeit für mich so, als wenn jemand wegen eines Totschlages (Mindeststrafe: 5 Jahre) angeklagt wird, dafür aber keine Beweise gefunden werden und diese Person dann mal eben 2 Jahre in Haft gehen muss, nach dem Motto “Wo Rauch ist, da ist auch Feuer!”.

Das laut den DFB-Regeln jedoch eine homophobe Äußerung (”schwules Schwein”) weniger stark bestraft wird als eine rassistische Äußerung (”schwarzes Schwein”) empfinde ich mehr als merkwürdig und rückwärtsgewandt.

PS: Abgesehen davon: Ich persönlich kann es mir auch gar nicht vorstellen, dass Weidenfeller sowas sagt. Was jedoch in Wahrheit damals geschah (außer der BVB-Pleite…), das wird wohl ein Geheimnis zwischen Gerald Asamoah und Roman Weidenfeller bleiben.

PPS: Auch wenn’s zeitlich gesehen ein Geschmäckle hat finde ich diese BVB-Meldung gut. Demnach ist ab sofort “Thor Steinar”-Kleidung im Signal-Iduna-Park verboten. Außerdem “behält sich der BVB vor, Besuchern, die durch ihre Kleidung oder ihr sonstiges Auftreten eindeutig dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind, nicht zum Stadionbesuch zuzulassen.” Klingt gut…



Herr Wieland (Drei Ecken, ein Elfer) sagt:

Meines Erachtens wirfst Du da was durcheinander.

Das Ergebnis war, dass Weidenfeller eine „herabwürdigende und verunglimpfende Äußerung“ vom Stapel gelassen hat, so sei das veröffentlicht worden, berichtete der kicker.

Das der DFB sich bei der Veröffentlichung(!) des Untersuchungsergebnisses so zurückhält bedeutet ja nicht, das nichts genaues herausgefunden werden konnte.

Diese „Wischiwaschi-Umschreibung“ ist vielmehr auch im Sinne des BVB, denn zu veröffentlichen, dass sich der Torwart rassistisch oder diskriminierend gegen Homosexuelle geäußert hat, daran wäre dem Verein sicher weniger gelegen.

So kommt Borussia ohne weiteren Imageschaden davon und jeder Weidenfeller-Fan darf weiter vermuten, dass der Topsympath sowas sicher sowieso nicht gesagt hat.



Jens sagt:

@Herr Wieland:
Es wurde laut dem DFB festgehalten, dass es keine rassistische Äußerung war. Insofern muß man sich fragen, ob da nicht jemand gelogen hat. Wer auch immer jetzt… nur Asamoah sagt dies und Weidenfeller sagt was anderes. Einer von beiden hat gelogen. Bestraft wurde jedoch nur der, der angeblich was gesagt haben soll, was offiziell laut DFB so nicht gesagt wurde. Irgendwie merkwürdig, oder?

Übrigens hat auch ein “Topsympath” das Recht korrekt behandelt zu werden - Hansi Küpper hat heute im Doppelpass zurecht darauf hingewiesen, dass vor einem ordentlichen Gericht (also nicht DFB) Weidenfeller wohl freigesprochen wäre, weil es eben nicht zu beweisen war und dann immer noch die Unschuldsvermutung gilt. Und zurecht wurde dort auch angesprochen, dass man eigentlich dann die Person bestrafen sollte, die scheinbar (jedenfalls nach Ergebnis der ersten Untersuchung i.S. Weidenfeller) eine Falschaussage gemacht hat.

Wobei Watzke dazu sagte, dass er nicht glauben würde, dass Asamoah gelogen hätte - denn eine Lüge würde ja voraussetzen, dass man bewusst was falsches sagt. Ansonsten ist es nur eine Unwahrheit und es kann ja sein, dass Asamoah da etwas falsch verstanden hat.



Herr Wieland (Drei Ecken, ein Elfer) sagt:

Du meinst ganz im ernst, dass Asamoah wegen „Falschaussage“ gesperrt gehört und Weidenfeller freigesprochen werden soll, weil Deines Erachtens „kein Beweis“ vorliegt?

Und das, obwohl wir alle – sogar Hansi Küpper – nix wissen, außer das „Klar ist [...], dass der DFB Weidenfeller nach Paragraf neun der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB bestraft hat. Und der hat „rassistische und/oder menschenverachtende Äußerungen“ zum Gegenstand.“ (Zitat: tagesspiegel.de).



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